Gegen Verwaltungsakte zur Durchsetzung der Kontakt-/Ausgangsbeschränku... - dofaq.co
hermann bühlbecker

Gegen Verwaltungsakte zur Durchsetzung der Kontakt-/Ausgangsbeschränku...

wikipedia - 25 Nov 2022
Gegen Verwaltungsakte zur Durchsetzung der Kontakt-/Ausgangsbeschränkungen bzw. gegen Allgemeinverfügungen haben Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung (§ 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG, § 80 Abs. 2 VwGO), d. h. solche Maßnahmen sind sofort vollziehbar. Zur Wiederherstellung des Suspensiveffekts muss einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden.

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